Kommt Ihre Organisation für eine Mehrwertsteuerbefreiung infrage?
Nutzen Sie unser interaktives Tool, um herauszufinden, welche niederländische Mehrwertsteuerregelung möglicherweise auf Ihre Organisation zutrifft. Inklusive Erläuterungen zur Fundraising-Befreiung, der Kleinunternehmerregelung (KOR) und mehr auf Basis des niederländischen Umsatzsteuergesetzes 1968.
Veröffentlicht am 19. April 2026

Keine Steuerberatung — ausschließlich niederländisches Recht
Dieses Tool dient ausschließlich der Information und gibt eine allgemeine Indikation auf Basis der niederländischen Mehrwertsteuerregelung (Umsatzsteuergesetz 1968 – Wet op de omzetbelasting 1968). Das Ergebnis stellt keine Steuerberatung dar und kann nicht als solche verwendet werden. Die Regelungen in anderen Ländern (wie Belgien, Deutschland oder dem Vereinigten Königreich) weichen hiervon erheblich ab. Konsultieren Sie für eine Beratung zu Ihrer konkreten Situation stets einen Steuerberater.
Für viele niederländische Sportvereine, Stiftungen und gemeinnützige Organisationen ist die mehrwertsteuerliche Behandlung ein komplexes Thema. Das niederländische Umsatzsteuergesetz 1968 kennt verschiedene Befreiungen und Regelungen, die spezifisch für das niederländische Steuersystem sind. Je nach Rechtsform, Tätigkeiten und Umsatz kommen Sie möglicherweise für die Fundraising-Befreiung (Art. 11 Wet OB) oder die Kleinunternehmerregelung (KOR) infrage.
Mit dem untenstehenden interaktiven Tool durchlaufen Sie in wenigen Schritten die wichtigsten Fragen, um eine erste Indikation zu erhalten, welche niederländische Regelung möglicherweise auf Ihre Organisation zutrifft.
Erläuterung zu den niederländischen Regelungen
Die nachstehenden Regelungen gelten spezifisch für das niederländische Steuersystem. Andere EU-Mitgliedstaaten kennen eigene Befreiungen und Schwellenwerte auf Basis der europäischen Mehrwertsteuerrichtlinie (2006/112/EG), die konkrete Ausgestaltung unterscheidet sich jedoch von Land zu Land.
Fundraising-Befreiung (Art. 11 Abs. 1 Buchstabe v Wet OB 1968)
Die Fundraising-Befreiung ist eine spezifisch niederländische Befreiung für Organisationen, die Fundraising betreiben, um ihre ideellen oder sozialen Ziele zu finanzieren. Denken Sie etwa an Sportvereine, die einen Sponsorenlauf organisieren, oder an eine Stiftung, die Merchandise verkauft. Diese Befreiung beruht auf Artikel 132 der europäischen Mehrwertsteuerrichtlinie, die niederländische Ausgestaltung mit Schwellenbeträgen ist jedoch einzigartig.
Die Befreiung gilt nur, wenn der Umsatz aus diesen Tätigkeiten unter bestimmten niederländischen Schwellenwerten bleibt:
Sportdienstleistungen: maximal 50.000 € pro Jahr (nur für Sportvereine)
Sonstige Dienstleistungen: maximal 22.689 € pro Jahr
Lieferung von Waren: maximal 68.067 € pro Jahr
Bei Überschreitung eines Schwellenwerts entfällt die Befreiung für diese Kategorie. Deshalb ist es wichtig, Ihren Umsatz pro Kategorie zu erfassen. Diese Schwellenbeträge werden von der niederländischen Regierung regelmäßig angepasst.
Kleinunternehmerregelung (KOR)
Die KOR ist eine niederländische Befreiungsregelung auf Basis von Artikel 25 Wet OB 1968, gedacht für Unternehmer mit niedrigem Umsatz. Wenn Ihr gesamter mehrwertsteuerpflichtiger Umsatz nicht mehr als 20.000 € pro Jahr beträgt, können Sie sich beim niederländischen Finanzamt (Belastingdienst) für die KOR anmelden. Sie müssen dann keine Mehrwertsteuer in Rechnung stellen und keine Mehrwertsteuererklärung abgeben.
Achtung: Bei der KOR können Sie auch keine Mehrwertsteuer auf Ihre Einkäufe zurückfordern (kein Vorsteuerabzug). Die KOR gilt für einen Zeitraum von mindestens 3 Jahren. Andere EU-Länder kennen vergleichbare Kleinunternehmerbefreiungen, jedoch mit abweichenden Schwellenwerten und Bedingungen.
Niederländische Mehrwertsteuer-Standardregelung (21 %)
Wenn keine Befreiung greift, fallen Sie unter die niederländische Mehrwertsteuer-Standardregelung. Das bedeutet, dass Sie 21 % Mehrwertsteuer auf Ihre Dienstleistungen und Lieferungen berechnen und die Mehrwertsteuer auf Ihre Einkäufe über Ihre Mehrwertsteuererklärung beim Finanzamt zurückfordern können. Der Standardsatz von 21 % gilt seit 2012; daneben kennt die Niederlande einen ermäßigten Satz von 9 % für bestimmte Waren und Dienstleistungen.
Wichtig
Die Informationen auf dieser Seite basieren auf dem niederländischen Umsatzsteuergesetz 1968 und wurden mit Sorgfalt zusammengestellt, bieten jedoch keine Garantie auf Vollständigkeit oder Richtigkeit. Die niederländische Steuergesetzgebung ist komplex und kann sich ändern. Diese Informationen gelten nicht für Organisationen, die dem Steuerrecht anderer Länder unterliegen. Konsultieren Sie stets einen qualifizierten Steuerberater, bevor Sie Entscheidungen über die mehrwertsteuerliche Behandlung Ihrer Organisation treffen. Newatogi haftet nicht für etwaige Folgen aus der Nutzung dieses Tools.